Luftfrachtsicherheit
Aufgrund der weltweit veränderten Sicherheitslage im Luftfahrtverkehr sind in den letzten sieben Jahren verschärfte Kontroll- und Sicherheitsmaßnahmen für Passagier- und Frachtflüge eingeführt und gesetzlich neu geregelt worden.
Unser Ziel ist, dass Ihre Luftfrachtsendungen mit Kunstobjekten weiterhin ohne Zeitverluste, schadenfrei und kostengünstig abwickelt werden. Um diesen Anspruch mit den neuen gesetzlichen Bestimmungen in Übereinstimmung zu bringen, haben wir die Voraussetzungen geschaffen für die Zulassung zum „Reglementierten Beauftragten“.
Aktuelle Informationen über den Antrag auf Zulassung zum "Bekannten Versender" finden Sie auf den Seiten des Luftfahrt-Bundesamtes.
Gesetzesgrundlagen
Die EU-Verordnung 300:2008 schreibt vor, dass für jede ausgehende Luftfrachtsendung vor dem Verladen ins Flugzeug Sicherheitskontrollmaßnahmen durchgeführt werden müssen.
Grundsätzlich wird eine Sicherheitskontrolle durch Röntgen vorgenommen. Ist das Röntgen aufgrund der Abmessungen einer Sendung nicht möglich, muss eine physische Kontrolle durch Öffnen der Transportbehälter durch Sicherheitskontrollkräfte vorgenommen werden.
Das würde bedeuten:
- Lange Wartezeiten am Flughafen, Verzögerung in der Transportabwicklung
- Zusätzliche hohe Kosten für die Sicherheitskontrollmaßnahmen
Diese Maßnahmen und Auswirkungen sind bei Kunsttransporten nicht akzeptabel.
Eine Ausnahmeregelung in der EU-Verordnung 300:2008 sieht vor, dass diese Kontrollen nicht durchgeführt werden müssen, wenn folgende Bedingungen erfüllt werden:
Die Frachtabwicklung erfolgt durch einen „Reglementierten Beauftragten“, der sicherstellt, dass während der gesamten Transportkette (von der Verpackung in Museen/Galerien und bei Sammlern bis zur Verladung ins Flugzeug) das Frachtgut vor rechtswidrigen Manipulationen geschützt ist.
Der Versender wird als „Bekannter Versender“ eingestuft und erkennt die Bedingungen eines „Bekannten Versenders“ durch Unterzeichnung der Sicherheitserklärung an.
Damit werden unkalkulierbare Verzögerungen und hohe Zusatzkosten vermieden.
Unser Fachpersonal für Luftfrachtsicherheit beantwortet Ihnen gerne weitere Fragen zu diesem Thema und unterstützt Sie in allen Luftfrachtbelangen:
Luftfracht - Sicherheitsbeauftragte
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Frau Gabriele Disser
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Herr Werner Knabe
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Niederlassungsbeauftragte
| Berlin | Luxemburg | |||||||||||||||||
Herr Hans Kohls
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Herr Uwe Grass
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| Hamburg | München | |||||||||||||||||
Herr Per-Olaf Runge
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Herr Ralf Schellpfeffer
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| Frankfurt | ||||||||||||||||||
Herr Stefan Happich
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