Spezielle Sicherheitsmaßnahmen in der Luftfracht
Aufgrund der weltweit veränderten Sicherheitslage im Luftfahrtverkehr sind in den letzten Jahren verschärfte Kontroll- und Sicherheitsmaßnahmen für Passagier- und Frachtflüge eingeführt und gesetzlich neu geregelt worden.
Unser Ziel ist, dass Ihre Luftfrachtsendungen mit Kunstobjekten weiterhin ohne Zeitverlust, schadensfrei und kostengünstig abwickelt werden. Um diesen Anspruch mit den gesetzlichen Bestimmungen in Übereinstimmung zu bringen, sind wir als „Reglementierter Beauftragter" zertifiziert.
Aktuelle Informationen über den Antrag auf Zulassung zum " Bekannten Versender " finden Sie auf den Seiten des Luftfahrt-Bundesamtes.
Gesetzesgrundlagen
Die EU-Verordnung 300:2008 schreibt vor, dass für jede ausgehende Luftfrachtsendung vor dem Verladen ins Flugzeug Sicherheitskontrollmaßnahmen durchgeführt werden müssen.
Grundsätzlich wird eine Sicherheitskontrolle durch Röntgen vorgenommen. Ist das Röntgen aufgrund der Abmessungen einer Sendung nicht möglich, muss eine physische Kontrolle durch Öffnen der Transportbehälter durch designierte Sicherheitskontrollkräfte vorgenommen werden.
Das würde bedeuten:
- Lange Wartezeiten am Flughafen und Verzögerung in der Transportabwicklung
- Erhöhte Kosten für die zusätzlichen Sicherheitskontrollmaßnahmen
Diese Maßnahmen und Auswirkungen sind bei Kunsttransporten jedoch nicht akzeptabel.
Eine Ausnahmeregelung in der EU-Verordnung 300:2008 sieht vor, dass diese Kontrollen nicht durchgeführt werden müssen, wenn folgende Bedingungen erfüllt werden:
Die Frachtabwicklung erfolgt durch einen „Reglementierten Beauftragten“ , der sicherstellt, dass während der gesamten Transportkette (von der Verpackung in Museen/Galerien und bei Sammlern bis zur Verladung ins Flugzeug) das Frachtgut vor rechtswidrigen Manipulationen geschützt ist.
Damit werden unkalkulierbare Verzögerungen, hohe Zusatzkosten und unsachgemäßes Handling von Kunstwerken vermieden. Unser Fachpersonal für Luftfrachtsicherheit beantwortet Ihnen gerne weitere Fragen zu diesem Thema und unterstützt Sie in allen Luftfrachtbelangen:
Herr Friedrich
Luftfracht-Sicherheitsbeauftragter
Tel.: + 49 (0) 2234 104-225
Fax: + 49 (0) 2234 104-210
Mail: mi.friedrich@ hasenkamp.com
Herr Pilawa
Stellv. Luftfracht-Sicherheitsbeauftragter
Tel.: +49 (0) 2234 104-243
Fax: +49 (0) 2234 104-210
Mail: t.pilawa@ hasenkamp.com
Niederlassungsbeauftragte
Berlin
Herr Langner
Tel.: +49 (0) 30 346 904-16
Fax: +49 (0) 30 346 904-44
Mail: r.langner@ hasenkamp.com
Frankfurt
Frau Disser
Tel.: +49 (0) 61 42 83 53-122
Fax: +49 (0) 61 42 83 53-147
Mail: g.disser@ hasenkamp.com
Hamburg
Herr Celentano-Koos
Tel.: +49 (0) 40 54 77 79-14
Fax: +49 (0) 40 54 77 79-19
Mail: t.celentano-koos@ hasenkamp.com
Köln
Herr Rump
Tel.: +49 (0) 2234 104-238
Fax: +49 (0) 2234 104-290
Mail: a.rump@ hasenkamp.com
Luxemburg
Herr Grass
Tel.: +352 (0) 270 3549 657
Fax: +352 (0) 2634 0392
Mail: u.grass@ hasenkamp.com
München
Herr Schellpfeffer
Tel.: +49 (0) 89 638 22-12
Fax: +49 (0) 89 638 22-12
Mail: r.schellpfeffer@ hasenkamp.com